Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen

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AGB

 

Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen

I.    Geltungsbereich

Die B&B HOTELS GmbH (nachfolgend „B&B“ genannt) vermietet an den Gast (nachfolgend „Gast“ genannt) das vereinbarte Hotelzimmer mit der vereinbarten Ausstattung (nachfolgend „Hotelzimmer“ genannt) für die vereinbarte Aufenthaltsdauer. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Beherbergungsvertrags.

II.    Vertragsschluss

1. Mit der Reservierung eines Hotelzimmers bietet der Gast B&B den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Gast von B&B eine Reservierungs- bzw. eine Buchungsnummer. B&B versendet keine schriftlichen Reservierungs- oder Buchungsbestätigungen. Der Beherbergungsvertrag zwischen B&B und dem Gast kommt mit dem Zugang der Reservierungs- bzw. Buchungsnummer beim Gast, mit der Zahlung durch den Gast oder spätestens mit der Übergabe bzw. der Übermittlung des Zugangscodes an den Gast, zustande.

2. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass Reservierungsnummern, die der Gast von Dritten (z.B. Internetportalen oder Verkehrsvereinen) erhält, mit der Reservierungs- bzw. Buchungsnummer von B&B nicht identisch sind. Die B&B-Reservierungs- bzw. Buchungsnummer kann der Gast im Hotel erfragen.

3. Angebote von B&B zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags sind freibleibend und unverbindlich. B&B ist berechtigt, nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrags mit einem Gast abzulehnen.

4. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines bestimmten Hotelzimmers. Er hat lediglich einen Anspruch auf die Überlassung eines Hotelzimmers der von ihm gebuchten Zimmerkategorie.

III.    Stornierungen und Nichterscheinen


1. Die nachfolgenden Begriffe „einfache Reservierung“ und „garantierte Reservierung“ unterscheiden sich dadurch, dass der Gast bei der einfachen Reservierung lediglich ein Zimmer bestellt, während er bei der garantierten Reservierung zusätzlich die Zahlung durch die Hinterlegung seiner Kreditkartennummer garantiert. Mit dem nachfolgenden Begriff „Stornierung“ ist der Rücktritt des Gastes vom Beherbergungsvertrag gemeint. Mit dem nachfolgenden Begriff „Nichterscheinen“ ist das bloße Nichterscheinen des Gastes am Anreisetag ohne mündliche oder schriftliche Stornierung des Beherbergungsvertrags gemeint.

2. Eine einfache Reservierung verfällt automatisch (d.h. ohne Information an den Gast) am Anreisetag um 19:00 Uhr, wenn der Gast bis dahin nicht angereist ist oder seine Reservierung nicht durch die Hinterlegung seiner Kreditkatennummer garantiert hat. Vergleiche hierzu auch Ziffer IV. 2.

3. Der Gast kann eine garantierte Reservierung bis 19.00 Uhr am Anreisetag kostenfrei stornieren. Für Messe- und Eventzeiten gelten die in Ziffer XVIII. enthaltenen Sonderbedingungen. Stornierungen von garantierten Reservierungen, die nach 19.00 Uhr am Anreisetag erfolgen, sind nicht zulässig und führen nicht zu einer Beendigung des Beherbergungsvertrags. In diesem Fall bleibt der Gast dazu verpflichtet, den Übernachtungspreis für eine Nacht abzüglich 10% für ersparte Aufwendungen an B&B zu zahlen. Das gleiche gilt, wenn der Gast am Anreisetag nicht erscheint, ohne seine Reservierung zu stornieren.


 

IV.    An- und Abreise

1. B&B stellt dem Gast das Hotelzimmer mit der vereinbarten Zimmerkategorie bzw. -Ausstattung am Anreisetag nach Verfügbarkeit, in der Regel ab 12.00 Uhr, keinesfalls aber später als 15.00 Uhr zur Verfügung. Bei der Ankunft im Hotel hat der Gast die Zimmernummer seines Hotelzimmers sowie den Zugangscode zum Hotel und zu seinem Hotelzimmer bei der Rezeption oder, falls diese geschlossen ist, über die hierfür vorgesehenen Check-In-Automaten zu erfragen.

2. Im Falle einer einfachen Reservierung hat die Anreise am Anreisetag bis spätestens 19.00 Uhr zu erfolgen. Andernfalls ist B&B berechtigt, das für den Gast reservierte Hotelzimmer anderweitig zu vermieten, ohne dass der Gast hieraus irgendwelche Ansprüche gegenüber B&B herleiten kann.

3. Am Abreisetag hat der Gast sein Hotelzimmer bis spätestens 12.00 Uhr geräumt und unbeschädigt an B&B zurück zu geben. Gibt der Gast sein Hotelzimmer am Abreisetag vertragswidrig erst nach 12.00 Uhr an B&B zurück, schuldet er B&B aus diesem Grund einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100 % des Übernachtungspreises für eine Nacht für das Hotelzimmer. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung auf Seiten von B&B durch die verspätete Rückgabe des Hotelzimmers überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die vorstehende Schadenspauschale entstanden ist.

V.    Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Zustimmung von B&B. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab anzuzeigen. Wenn B&B dem Mitbringen von Haustieren zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für das Hotelpersonal und die übrigen Hotelgäste darstellen. Pro Haustier und Übernachtung fällt eine Gebühr an, deren Höhe B&B dem Gast auf Anfrage, spätestens bei Abschluss des Beherbergungsvertrags, mitteilt.

VI.    Nutzungsbedingungen

1. Zur Nutzung des Hotelzimmers sind nur die im Beherbergungsvertrag ausgewiesenen Personen berechtigt.

2. Der Gast hat das Hotelzimmer schonend und pfleglich zu behandeln.

3. Er hat auf die übrigen Hotelgäste Rücksicht zu nehmen und die Hausordnung, die - falls eine solche existiert - im Hotel aushängt und die Gegenstand des Beherbergungsvertrags ist, zu beachten.

4. Das Kochen von mitgebrachten Speisen ist dem Gast im Hotelzimmer sowie im gesamten sonstigen Hotelbereich nicht gestattet.

5. Kinder unter 14 Jahren sind während ihrer Aufenthaltsdauer im Hotel zu jeder Zeit von einem erwachsenen Gast zu beaufsichtigen.

6. Dem Gast wird dringend empfohlen, unbeaufsichtigt kein Bargeld, keinen Schmuck, keine Wertsachen und auch keine sonstigen werthaltigen Gegenstände im Hotelzimmer oder im bei B&B geparkten Kraftfahrzeug aufzubewahren bzw. zu belassen. Sollte der Gast dies dennoch tun, übernimmt B&B keine Haftung für den Fall, dass dem Gast das Bargeld, der Schmuck, Wertsachen oder sonstige werthaltige Gegenstände gestohlen wird oder auf sonstige Weise abhanden kommt.

VII.    Betreten des Hotelzimmers durch B&B

B&B bzw. Mitarbeiter von B&B sind berechtigt, das Hotelzimmer während der Aufenthaltsdauer des Gastes zum Zwecke der Reinigung, zur Durchführung von Reparaturarbeiten und ähnliches zu betreten.

VIII.    Übernachtungspreise und sonstige Preise

1. Der vom Gast zu zahlende Übernachtungspreis ist die Gegenleistung für die Zurverfügungstellung des Hotelzimmers durch B&B innerhalb der in Ziffer IV. dargestellten An- und Abreisezeiten. Pro Übernachtung wird - unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Übernachtung durch den Gast - ein voller Übernachtungspreis berechnet.

2. Es gelten die vereinbarten Preise bzw. die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste von B&B. B&B hat das Recht, die Übernachtungspreise zu erhöhen oder zu senken, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Reservierung durch den Gast und dem Anreisetag mehr als vier Monate liegen oder für den Fall, dass Steuern, Kurtaxen oder sonstige Gebühren geändert oder neu eingeführt werden.

3. Die in diesen AGB und in dem Beherbergungsvertrag ausgewiesenen Preise bzw. Beträge verstehen sich jeweils einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.

IX.    Zahlungsbedingungen

1. Die Übernachtungspreise sowie die Preise für Nebenleistungen sind spätestens bei Ankunft des Gastes im Hotel, im voraus zur Zahlung fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Ist die Aufenthaltsdauer des Gastes unbestimmt, wird der Übernachtungspreis sowie Preise für Nebenleistungen jeweils bis 12.00 Uhr für die nächste Nacht im voraus zur Zahlung fällig. Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung endet der Beherbergungsvertrag und hat der Gast das Zimmer zu räumen; vergleiche hierzu auch Ziffer IV. 3.

2. Unbeschadet der Ziffer 1. ist B&B berechtigt, bereits zuvor, d.h. bei Reservierung, eine Vorauszahlung auf die Übernachtungskosten bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrags oder eine angemessene Sicherheit vom Gast in Form einer Hinterlegung der Kreditkartennummer zu verlangen.

3. Forderungen für Nebenleistungen im Sinne der Ziffer 1. sind z.B. Parkplatzgebühren, Frühstückspreise, Gebühren für das Mitbringen von Haustieren, sowie alle sonstigen Forderungen, die nicht ausdrücklich im Beherbergungsvertrag als Bestandteil des Übernachtungspreises ausgewiesen sind.

4. B&B akzeptiert Bargeld in Euro, Überweisungen, EC- und Maesto-Karten sowie die folgenden Kreditkarten: Visa, Mastercard und American Express. Sonstige Zahlungsmittel sind nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung von B&B zulässig. 

5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte kann der Gast nur geltend machen, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

X.    Ansprüche wegen Sachmängeln

1. Die Gewährleistung für Leistungen von B&B richtet sich, wenn und soweit nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen ist, nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Die Ansprüche des Gastes aus Gewährleistung verjähren 12 Monate nach Leistung; hiervon ausgenommen sind Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz.

3. Der Gast ist verpflichtet, das Hotelzimmer unmittelbar nach seiner Anreise zu untersuchen. Die bei der Untersuchung erkennbaren Mängel hat der Gast B&B unverzüglich, sonstige Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, mündlich an der Rezeption des Hotels zu melden. Der Gast kann zunächst nur Nacherfüllung gegenüber B&B verlangen. B&B kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Zurverfügungstellung eines anderen zumindest gleichwertigen Hotelzimmers vornehmen. Schlägt die Nacherfüllung durch B&B fehl, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei einem unerheblichen Mangel ist das Recht auf Nacherfüllung ausgeschlossen.

4. Bei der Verletzung einer Leistungspflicht durch B&B, die nicht in einem Mangel der Leistung selbst besteht, ist der Gast nur dann zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt, wenn B&B die Verletzung der Leistungspflicht zu vertreten hat.

XI.    Haftung von B&B

1. Die vertragliche und gesetzliche Haftung von B&B ist wie folgt beschränkt:

- B&B haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag.

- B&B haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag sowie für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen.

Wesentliche Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag im vorstehenden Sinne sind solche Pflichten, die B&B gegenüber dem Gast nach dem Inhalt und Zweck des Beherbergungsvertrags gerade zu erfüllen hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Beherbergungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei schuldhaft verursachten Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung von eingebrachten Sachen des Mieters. In diesen Fällen richtet sich die Haftung von B&B nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Die verschuldensunabhängige Haftung von B&B für Mängel bei Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.

3. Verzögerungen bei der Zurverfügungstellung des Hotelzimmers aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die B&B die Zurverfügungstellung des Hotelzimmers nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen -, hat B&B auch bei garantierten Reservierungen nicht zu vertreten. Sie berechtigen B&B, die Zurverfügungstellung des Hotelzimmers um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit aufzuschieben. Dauert die Verzögerung am Anreisetag länger als 19 Uhr an, ist der Gast berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

XII.    Anzeigepflicht

Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung seiner Sachen sowie im Falle eines Brands, eines Wasserschadens oder eines sonstigen Schadens im Hotelzimmer hat der Gast das Hotelpersonal unverzüglich zu informieren und alles zu tun, was bei der Aufklärung des Diebstahls bzw. bei der Beseitigung des Schadens hilfreich sein kann.

XIII.    Schadenshöhe

1. Für Schäden, die auf das Verhalten eines Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, haftet B&B nur, wenn diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben.

2. Für von B&B versicherte Risiken ist die Haftung von B&B je Schadensfall auf die Haftungssumme der von B&B abgeschlossene Versicherung begrenzt.

3. Darüber hinaus ist eine Haftung von B&B, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. B&B haftet insbesondere nicht für Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Gast. 

XIV.    Beendigung des Beherbergungsvertrags

1. B&B ist zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt, wenn der Gast die von ihm geschuldete Vorauszahlung und/oder die von ihm geschuldete Sicherheit nicht rechtzeitig oder nicht vollständig leistet.

2. Der Gast kann den Beherbergungsvertrag während der Aufenthaltsdauer jederzeit bis spätestens 19.00 Uhr mit Wirkung zum darauf folgenden Tag, 12.00 Uhr, ordentlich kündigen.

3. Jeder Vertragspartner kann den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. B&B ist insbesondere dazu berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn der Gast während seines Aufenthalts im Hotel unter dem Einfluss von Drogen steht, das Hotelzimmer zur Prostitution nutzt, Hotelpersonal oder andere Hotelgäste beleidigt, die Ruhe der anderen Hotelgäste stört, in der Vergangenheit bereits Scheinreservierungen vorgenommen hat und/oder das Hotelinventar bzw. die Zimmerausstattung mutwillig zerstört oder beschädigt.

XV.    Datenschutz

1. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten von ihm zum Zwecke der Vertragsdurchführung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch B&B gespeichert, verarbeitet und an mit B&B verbundene Unternehmen sowie ausgewählte dritte Dienstleister übermittelt werden. B&B ist berechtigt, sich bei der Durchführung der Datenverarbeitung im erforderlichen Umfang verbundener Unternehmen sowie ausgewählter dritter Dienstleister zu bedienen und personenbezogene Daten gemäß dieses Abschnittes an diese Unternehmen weiterzuleiten, von diesen speichern und verarbeiten zu lassen.

2. Der Gast ist berechtigt, der Verwendung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Werbung jederzeit zu widersprechen. Weiterhin bleiben die Rechte des Gastes auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner durch B&B gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber B&B unberührt.

3. Soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, werden die personenbezogenen Daten des Gastes nach Beendigung des Beherbergungsvertrags und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

4. Die vollständigen Datenschutzgrundsätze von B&B erhalten Sie bei B&B HOTELS GmbH, Otto-von-Guericke-Ring 7, 65205 Wiesbaden. Weitere Fragen zum Datenschutz richten Sie bitte ebenfalls an B&B unter der vorgenannten Anschrift.

XVI.    Allgemeine Bestimmungen

1. Bei Widersprüchen zwischen dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB gelten vorrangig die Bestimmungen des Beherbergungsvertrags.

2. Der Beherbergungsvertrag und diese AGB enthalten sämtliche Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden zu dem Beherbergungsvertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

3. Sämtliche nach dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen bedürfen der Schriftform, sofern dies nicht ausdrücklich anders bestimmt ist.

4. B&B ist berechtigt, sämtliche Rechte oder Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag auf Dritte zu übertragen. Eine Abtretung von Rechten oder Ansprüchen aus dem Beherbergungsvertrag durch den Gast bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch B&B.

5. B&B ist berechtigt, Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag durch Dritte erbringen zu lassen.

6. Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten der Parteien am nächsten kommt.

7. Auf den Beherbergungsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts Anwendung.

8. Ist der Gast Kaufmann und ist der Beherbergungsvertrag dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzuordnen, so kann B&B diesen Gast an dem für den Firmensitz von B&B zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen. B&B selbst kann von dem Gast nur an dem für den Firmensitz von B&B zuständigen Gericht verklagt werden. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Gäste, die im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben.

XVII.    Sonderbedingungen für Gruppenreisen

1. Mit dem nachfolgenden Begriff „Reisegruppe“ wird eine Gruppe von mindestens 15 vollzahlenden Gästen bezeichnet. Abweichend von bzw. ergänzend zu den vorstehenden Regelungen gilt für eine Reisegruppe Folgendes:

2. Die Reisegruppe wird B&B einen Ansprechpartner („Gesamtverantwortlichen“) benennen.

3. Vor Anreise der Reisegruppe ist B&B eine Namensliste mit allen Teilnehmern vorzulegen.

4. Bei Reservierung erhält der Gesamtverantwortliche von B&B eine Reservierungs- bzw. Buchungsbestätigung mit den wesentlichen Angaben der aufgenommenen Reservierung bzw. Buchung und Angaben zum Check-in sowie ggf. zur Sicherheitsleistung sowie sonstigen Zahlungsbedingungen. Gruppenreservierungen sind stets und automatisch garantierte Reservierungen im Sinne von Ziffer III.1.

5. Die Reisegruppe hat den Gesamtbetrag der Übernachtungskosten per Banküberweisung auf das Bankkonto von B&B zu zahlen, das in der Reservierungs- bzw. Buchungsbestätigung angegeben ist oder das B&B dem Gesamtverantwortlichen nach Abschluss der Reservierung mitteilt. Gebühren für Auslandsüberweisungen hat die Reisegruppe B&B spätestens bei Ankunft im Hotel in voller Höhe zu ersetzen.

6. Die Übernachtungskosten der Reisegruppe inklusive Kosten für Nebenleistungen im Sinne der Ziffer IX 3. sind im voraus, spätestens vier Wochen vor dem Anreisetag, oder, falls die Reservierung später als vier Wochen vor dem Anreisetag erfolgt, sofort zur Zahlung fällig, und zwar jeweils unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Wenn die Reisegruppe bzw. der jeweilige Gast die Übernachtungskosten nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Anreisetag zahlt, behält B&B sich vor, im Falle einer hinterlegten Kreditkartennummer die Kreditkarte in Höhe der geschuldeten Übernachtungskosten zu belasten. Ist bis vier Wochen vor Anreise keine Zahlung erfolgt oder ist die hinterlegte Karte nicht belastbar, ist B&B berechtigt, das für die Reisegruppe bzw. den jeweiligen Gast reservierte Hotelzimmer (ohne vorherige Information an den Kunden) anderweitig zu vermieten, ohne dass der Gast hieraus irgendwelche Ansprüche gegenüber B&B herleiten kann.

7. Die Reisegruppe kann ihre Reservierung bis vier Wochen vor dem Anreisetag kostenfrei stornieren oder ändern. Spätere Stornierungen und Änderungen sind nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung von B&B sowie in der Regel nur gegen Zahlung einer Stornogebühr möglich

8. B&B stellt der Reisegruppe ihre Hotelzimmer mit der vereinbarten Zimmerkategorie bzw. -Ausstattung am Anreisetag nach Verfügbarkeit, in der Regel ab 12.00 Uhr, keinesfalls aber später als 17.00 Uhr zur Verfügung.

9. B&B ist berechtigt, bei Ankunft der Reisegruppe im Hotel eine Sicherheit in Höhe von bis zu € 500,00 pro Reisegruppe vom Gesamtverantwortlichen zu verlangen.

10. Die Reisegruppe erhält von B&B Sammelrechnungen, die dem Gesamtverantwortlichen übergeben werden.

XVIII.    Sonderbedingungen für Messe- und Eventzeiten

1. Wann Messe- und Eventzeiten sind, teilt B&B dem Gast jederzeit auf Anfrage, spätestens bei Buchung oder Reservierung, mit. Abweichend von bzw. ergänzend zu den vorstehenden Regelungen gilt für Messe- und Eventzeiten Folgendes:

2. Für Übernachtungen sind lediglich garantierte Reservierungen möglich. Einfache  Reservierungen sind nicht möglich.

3. Die Zahlungsbedingungen der Ziffer XVII. 6. gelten entsprechend. Für Stornierungen sowie Änderungen der Aufenthaltsdauer, der Zimmerkategorie oder der Zimmeranzahl gilt Ziffer XVII. 7. entsprechend.